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   VG Trier, 14.02.2006 - 5 L 83/06.TR   

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https://dejure.org/2006,35024
VG Trier, 14.02.2006 - 5 L 83/06.TR (https://dejure.org/2006,35024)
VG Trier, Entscheidung vom 14.02.2006 - 5 L 83/06.TR (https://dejure.org/2006,35024)
VG Trier, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - 5 L 83/06.TR (https://dejure.org/2006,35024)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VG Trier, 14.02.2006 - 5 L 83/06
    Umgekehrt liegt allerdings die sofortige Vollziehung offensichtlich rechtmäßiger Verwaltungsakte nicht stets im besonderen öffentlichen Interesse, denn auch die sofortige Vollziehung eines offensichtlich rechtmäßigen Verwaltungsaktes erfordert ein über die offensichtliche Rechtmäßigkeit hinausgehendes besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung, wobei die offensichtliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes allerdings das Gewicht des öffentlichen Vollzugsinteresses bei der Abwägung mit dem entgegenstehenden Privatinteresse verstärken kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, S. 56, und vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, NVwZ 1985, S: 409; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 17, Juli 1996 - 7 B 11556/96.OVG -, vom 17. Oktober 1989 - 12 B 81/89 -, vom 29. November 1988 - 12 B 92/88 - und vom 21. Juni 1983 - 2 B 45/83 -, GewArch 1983, S. 340).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VG Trier, 14.02.2006 - 5 L 83/06
    Umgekehrt liegt allerdings die sofortige Vollziehung offensichtlich rechtmäßiger Verwaltungsakte nicht stets im besonderen öffentlichen Interesse, denn auch die sofortige Vollziehung eines offensichtlich rechtmäßigen Verwaltungsaktes erfordert ein über die offensichtliche Rechtmäßigkeit hinausgehendes besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung, wobei die offensichtliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes allerdings das Gewicht des öffentlichen Vollzugsinteresses bei der Abwägung mit dem entgegenstehenden Privatinteresse verstärken kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, S. 56, und vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, NVwZ 1985, S: 409; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 17, Juli 1996 - 7 B 11556/96.OVG -, vom 17. Oktober 1989 - 12 B 81/89 -, vom 29. November 1988 - 12 B 92/88 - und vom 21. Juni 1983 - 2 B 45/83 -, GewArch 1983, S. 340).
  • BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle

    Auszug aus VG Trier, 14.02.2006 - 5 L 83/06
    Mit der Zubilligung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage nimmt der Gesetzgeber vielmehr gerade in Kauf, dass ein längerer Aufenthalt des betroffenen Ausländers im Bundesgebiet begründet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAs 1996, S. 62 und juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Dezember 1997 - 7 B 12647/97.OVG -, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.1983 - 2 B 45/83
    Auszug aus VG Trier, 14.02.2006 - 5 L 83/06
    Umgekehrt liegt allerdings die sofortige Vollziehung offensichtlich rechtmäßiger Verwaltungsakte nicht stets im besonderen öffentlichen Interesse, denn auch die sofortige Vollziehung eines offensichtlich rechtmäßigen Verwaltungsaktes erfordert ein über die offensichtliche Rechtmäßigkeit hinausgehendes besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung, wobei die offensichtliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes allerdings das Gewicht des öffentlichen Vollzugsinteresses bei der Abwägung mit dem entgegenstehenden Privatinteresse verstärken kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, S. 56, und vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, NVwZ 1985, S: 409; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 17, Juli 1996 - 7 B 11556/96.OVG -, vom 17. Oktober 1989 - 12 B 81/89 -, vom 29. November 1988 - 12 B 92/88 - und vom 21. Juni 1983 - 2 B 45/83 -, GewArch 1983, S. 340).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1997 - 7 B 12647/97
    Auszug aus VG Trier, 14.02.2006 - 5 L 83/06
    Mit der Zubilligung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage nimmt der Gesetzgeber vielmehr gerade in Kauf, dass ein längerer Aufenthalt des betroffenen Ausländers im Bundesgebiet begründet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAs 1996, S. 62 und juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Dezember 1997 - 7 B 12647/97.OVG -, ESOVGRP).
  • VG Trier, 18.12.2009 - 5 L 653/09

    Widerspruch gegen nachträgliche Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis hat keine

    Demgegenüber wird in § 84 Abs. 2 AufenthG ausdrücklich betont, dass es im Falle der Ausweisung und eines sonstigen Verwaltungsaktes, der die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes beendet - beispielsweise der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG - bei der gesetzlichen Regelung des § 80 Abs. 1 VwGO verbleiben soll, wonach Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung haben (vgl. Beschluss der beschließenden Kammer vom 14. Februar 2006 - 5 L 83/06.TR -, ESOVGRP; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. Juli 2007 - 9 TG 1360/07 -, juris).

    Insoweit muss nämlich ungeachtet dessen, dass sich die Antragsgegnerin im vorliegenden Verfahren zur Sache eingelassen hat, gesehen werden, dass sich auf Blatt 120 f. der Verwaltungsakte der Abdruck eines Beschlusses des OVG Nordrhein-Westfalen vom 5. September 2009 - 18 B 331/09 - befindet, der sich ausführlich mit der in Fällen der vorliegenden Art kraft Gesetzes eintretenden aufschiebenden Wirkung und dem fehlenden besonderen Vollzugsinteresse befasst (vgl. hierzu auch Beschluss der beschließenden Kammer vom 14. Februar 2006, a.a.O.).

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